Niedersächsisches Studienkolleg Feststellungsprüfung
Prüfung als externe Teilnehmende

Feststellungsprüfung als externe Prüfungsteilnehmende

Zur Feststellungsprüfung können Personen, die das Studienkolleg nicht besucht haben, als Externe zugelassen werden. Die Voraussetzung ist eine erfolgreiche Bewerbung an einer Hochschule in Niedersachsen.

Bitte beachten Sie

Der Schwierigkeitsgrad der Feststellungsprüfung wird von externen Prüfungsteilnehmern sehr häufig unterschätzt. Das zeigen niedrige Erfolgsquoten bei externen Prüfungen (ca. 20%), während die Erfolgschance nach dem Kollegbesuch zwischen 85 und 90 % liegt.


 

Bewerbung

Studienbewerber, die die Feststellungsprüfung unmittelbar (ohne Vorbereitungszeit am Studienkolleg) ablegen wollen, stellen als erstes einen Zulassungsantrag bei der Hochschule, an der Sie später studieren wollen (siehe Adressenliste). Die Hochschule meldet die Bewerber beim Studienkolleg zur Prüfung an und lädt sie schriftlich ein. Zulassungsanträge können direkt bei der Hochschule gestellt werden. Studierende aus EU-Staaten, die ein Fachstudium an der Leibniz Universität Hannover aufnehmen möchten, bewerben sich direkt beim Immatrikulationsamt.

Nachweis ausreichender Deutsch- und Fachkenntnisse

Haben Sie von Ihrer Hochschule eine schriftliche Einladung erhalten, müssen Sie dem Studienkolleg nachweisen, dass Sie sprachlich und fachlich in der Lage sind, die Feststellungsprüfung bestehen zu können.

Nachweis von Deutschkenntnissen

Der Nachweis von Deutschkenntnissen, die das Bestehen zumindest möglich machen, soll nur durch folgende Zertifikate anerkannter Einrichtungen (gemäß vorläufigem uni-assist Referenzrahmen Sprachkenntnissstufe 2) erfolgen (Mindeststandard):

  • Anerkannte Zertifikate
    • DSD II
    • DSH-2
    • Goethe Zertifikat C2
    • IB - Deutsch Level A
    • ÖSD Zertifikat C1
    • Telc Hochschule C1
    • Telc C1
    • TestDaF mindestens 2x4, 2x3
    • Unicert III

Nachweis von Fachkenntnissen am Info- und Testtag

Der Nachweis von Fachkenntnissen in mindestens 2 Fächern muss am Studienkolleg im Rahmen eines obligatorischen Informations- und Testtag spätestens vier Wochen vor Beginn der schriftlichen Prüfung erbracht werden. Die Tests dauern pro Fach ungefähr 45 Minuten und beziehen sich auf das Niveau des 2. Semesters am Studienkolleg.

Bei Nichtteilnahme am Testtag erlischt die Zulassung zur Feststellungsprüfung.

Bei der Seite Ablauf und Prüfungsinhalte der Feststellungsprüfung finden Sie (rechtlich nicht bindende) Hinweise, die Ihnen helfen sollen, die Prüfung richtig zu beurteilen. In jeweils zwei der folgenden Fächer werden Sie getestet:

Zum Informations- und Testtag bringen Sie bitte mit:

  • Ihr Sprachzertifikat im Original und eine Kopie
  • Ihre aktuelle  Zuweisung einer Niedersächsischen Hochschule für den gewünschten Termin der externen Feststellungsprüfung
  • Ihren Pass + eine Kopie davon

Zulassung zur Feststellungsprüfung

Wenn das Studienkolleg erkennt, dass die Bewerbung aufgrund unzureichender Sprach- oder Fachkenntnisse aussichtslos ist, oder wenn die Kapazität des Studienkollegs nicht ausreicht, stellt das Studienkolleg keine Zulassung aus.

Bitte beachten Sie, dass für die Teilnahme an der Feststellungsprüfung als extern Teilnehmende eine Prüfungsgebühr anfällt.

Bei erfolgreicher Zulassung können Sie an der Feststellungsprüfung teilnehmen.

Hinweis: Grundsätzlich können Sie die Feststellungsprüfung nur an einem Studienkolleg ablegen.

Der nächste Informations- und Testtag findet am 2. Mai 2024 statt.

Bei Fragen zur Ergänzungsprüfung wenden Sie sich bitte ebenfalls an diese Adresse.

KOSTEN FÜR EXTERNE PRÜFUNGSTEILNEHMER

Bitte beachten Sie, dass für die Teilnahme an der Feststellungsprüfung als extern Teilnehmende eine Prüfungsgebühr anfällt. Für Teilnehmende, die zuvor an den Schwerpunktkursen teilgenommen haben entsteht keine gesonderte Prüfungsgebühr.

Prüfungsgebühr für extern Teilnehmende der Feststellungsprüfung

200€

Ihr Kontakt

Katrin Michaelis
Katrin Michaelis