Prüfungsgebühr für extern Teilnehmende der Feststellungsprüfung
Zur Feststellungsprüfung können Personen, die das Studienkolleg nicht besucht haben, als Externe zugelassen werden. Die Voraussetzung ist eine erfolgreiche Bewerbung an einer Hochschule in Niedersachsen.
Voraussetzung für die Teilnahme an der externen Feststellungsprüfung ist eine erfolgreiche Bewerbung an einer Hochschule in Niedersachsen.
Der Schwierigkeitsgrad der Feststellungsprüfung wird von externen Prüfungsteilnehmern sehr häufig unterschätzt. Das zeigen niedrige Erfolgsquoten bei externen Prüfungen (ca. 20%), während die Erfolgschance nach dem Kollegbesuch zwischen 85 und 90% liegt.
Bewerbung
Studienbewerber, die die Feststellungsprüfung unmittelbar (ohne Vorbereitungszeit am Studienkolleg) ablegen wollen, stellen als Erstes einen Zulassungsantrag bei der Hochschule, an der sie später studieren wollen (siehe Adressenliste). Die Hochschule meldet die Bewerber beim Studienkolleg zur Prüfung an. Zulassungsanträge können direkt bei der Hochschule gestellt werden. Studierende aus EU-Staaten, die ein Fachstudium an der Leibniz Universität Hannover aufnehmen möchten, bewerben sich direkt beim Immatrikulationsamt.
Nachweis ausreichender Deutsch- und Fachkenntnisse
Nachweis von Deutschkenntnissen
Der Nachweis von Deutschkenntnissen, die das Bestehen zumindest möglich machen, soll nur durch folgende Zertifikate anerkannter Einrichtungen (gemäß vorläufigem uni-assist Referenzrahmen Sprachkenntnisstufe 2) erfolgen (Mindeststandard):
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Anerkannte Zertifikate
- DSD II
- DSH-2
- Goethe Zertifikat C2
- IB - Deutsch Level A
- ÖSD Zertifikat C1
- Telc Hochschule C1
- TestDaF mindestens 4x4
- Unicert III
Das C1-Zertifikat muss bei der Anmeldung zur FSP vorliegen.
Informationen über Kurs-Typ und Fächer
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Fachrichtung M (medizinisch- biologische Fachrichtung)
für Studienbewerber der Fachrichtungen:
Medizin, Pharmazie, Biologie, Agrarwissenschaften, Forstwissenschaften und dgl.Alle Fächer werden mündlich abgefragt. Die schriftlichen Fächer wählen Sie zwischen Mathe und Physik sowie Bio und Chemie.
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Fachrichtung T (mathematisch- naturwissenschaftlich- technische Fachrichtung)
für Studienbewerber der Fachrichtungen:
Elektrotechnik, Maschinenbau, Bauwesen, Architektur, Berg- und Hüttenwesen, Mathematik, Physik, Chemie, Geologie, Mineralogie, Informatik, Vermessungswesen, Wirtschaftsmathematik, Lebensmitteltechnologie, Landespflege und dgl.Alle Fächer werden mündlich abgefragt. Mathe ist ein schriftliches Pflichtfach. Ein weiteres schriftliches Fach wählen Sie zwischen Physik und Chemie.
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Fachrichtung W (wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Fachrichtung)
für Studienbewerber der Fachrichtungen:
Volks- und Betriebswirtschaftslehre, Politische Wissenschaft, Rechtswissenschaften und dgl.- Mathematik
- BWL / VWL
- Englisch
- GGP (Geschichte / Geographie / Politik)
Alle Fächer werden mündlich abgefragt. Mathe und VWL/BWL sind schriftliche Pflichtfächer.
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Fachrichtung G (geisteswissenschaftliche Fachrichtung)
für Studienbewerber der Fachrichtungen:
Deutsch, Geschichte, Literatur, Kunst, Musik und dgl.Alle Fächer werden mündlich abgefragt. Geschichte ist ein schriftliches Pflichtfach. Ein weiteres schriftliches Fach wählen Sie zwischen Literatur und Sozialkunde.
Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung
Nach erfolgreicher Bewerbung an einer Hochschule wird die Hochschule Sie bei uns melden. Wir werden Ihnen dann alle weiteren Informationen zur Anmeldung für die externe FSP per Mail zukommen lassen.
Hinweis: Grundsätzlich können Sie die Feststellungsprüfung nur an einem Studienkolleg ablegen.
KOSTEN FÜR EXTERNE PRÜFUNGSTEILNEHMER
Bitte beachten Sie, dass für die Teilnahme an der Feststellungsprüfung als extern Teilnehmende eine Prüfungsgebühr anfällt. Für Teilnehmende, die zuvor an den Schwerpunktkursen teilgenommen haben entsteht keine gesonderte Prüfungsgebühr.