Feststellungsprüfung

FSP - Ihr Zugang zum deutschen Hochschulstudium

Das Bestehen der Feststellungsprüfung (FSP) berechtigt ausländische Studienbewerber/innen zu einem Studium an einer deutschen Universität oder Hochschule.

FSP - Ihr Zugang zum deutschen Hochschulstudium

Das Bestehen der Feststellungsprüfung (FSP) berechtigt ausländische Studienbewerber/innen zu einem Studium an einer deutschen Universität oder Hochschule.

In der Regel besuchen Kollegiatinnen und Kollegiaten das Studienkolleg für zwei Semester. Nach erfolgreichem Abschluss des Untersemesters und Obersemesters, findet die Feststellungsprüfung (FSP) statt.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Teilnahme an der FSP-Prüfung auch ohne den Besuch des Studienkollegs möglich. Ob das in Ihrem Fall möglich und sinnvoll ist, besprechen Sie bitte mit der Kollegleitung.  

Die Feststellungsprüfung findet zweimal im Studienjahr - im Frühjahr und im Herbst - statt. Der genaue Zeitpunkt der Prüfung wird über die zulassenden Hochschulen Niedersachsens bekannt gegeben und kann dem Terminplan der Studienkollegs entnommen werden.

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