Ablauf und Prüfungsinhalte der Feststellungsprüfung

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil und erfolgt in vier oder fünf Fächern, die sich nach dem beabsichtigten Fachstudium richten. Sie kann einmal, in der Regel frühestens nach einem halben Jahr, vor dem gleichen Prüfungsausschuss wiederholt werden.

Prüfungsvoraussetzung

Nach erfolgreicher Kursteilnahme werden Sie zur abschließenden Feststellungsprüfung zugelassen. Alternativ können Sie bei ausreichenden Kapazitäten und dem erfolgreichen Nachweis von Sprach- und Fachkompetenzen auch ohne Kursteilnahme zugelassen werden.

Schriftliche und mündliche Prüfungsfächer

Schriftliche Prüfungen 

Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 4 Stunden in Deutsch und 3 Stunden in den übrigen Fächern. Für Klausuren und die Feststellungsprüfung im Fach Mathematik sind ausschließlich nicht programmierbare Taschenrechner ohne Computeralgebrasystem (CAS) erlaubt, die keine Datenfernübertragung (WLAN, Bluetooth, etc.) enthalten.

Mündliche Prüfungen

Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf die Fächer der schriftlichen Prüfung sowie auf die bei der schriftlichen Prüfung nicht gewählten Fächer im M-, T-  und G- Kurs sowie auf GGP (Geschichte, Geographie, Politik) und Englisch im W – Kurs.

Die Prüfungszeit beträgt 25 Minuten, die Vorbereitungszeit 20 Minuten.

Schwerpunktkurs T

für technische & mathematisch-naturwissenschaftliche Studiengänge


Prüfungsfächer:

Schwerpunktkurs M

für medizinische und biologische Studiengänge


Prüfungsfächer:

Schwerpunktkurs W

für wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Studiengänge


Prüfungsfächer:

Schwerpunktkurs G/S

für geistes- und sprachwissenschaftliche Studiengänge


Prüfungsfächer:

  • Deutsch
  • Geschichte
  • Englisch (nur für S-Kurs)
  • Deutsche Literatur oder Sozialkunde
Prüfungstermine finden Sie in der Termingesamtübersicht
Befreiung von der Deutschprüfung

Teilnehmer, die bereits eine der folgenden externen Deutschprüfungen bestanden haben, können vom Deutschteil der Feststellungsprüfung im M- und T-Kurs befreit werden. Für Teilnehmer der Kurstypen W und G/S sind keine Befreiungen vom Deutschteil der Feststellungsprüfung möglich.

  • Gleichwertige Deutsch-Zertifikate
    • das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz Zweite Stufe,
    • das Zeugnis der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH Stufe 2),
    • Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische Studienbewerber (TestDaF) mit einem Ergebnis, das in allen vier Teilprüfungen mindestens die TestDaF- Niveaustufe 4 ausweist,
    • Nachweise deutscher Sprachkenntnisse, die durch bilaterale Abkommen oder sonstige von der KMK und HRK getroffene Vereinbarung als für die Aufnahme eines Hochschulstudiums hinreichender Sprachnachweis anerkannt wurden,
    • das Große und das Kleine Deutsche Sprachdiplom sowie das Zeugnis der Zentralen Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Instituts,
    • die "Deutsche Sprachprüfung II" des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts München.

Beispiele für Prüfungsaufgaben

SCHWERPUNKTKURS T
SCHWERPUNKTKURS M
SCHWERPUNKTKURS W
SCHWERPUNKTKURS G

Verordnung

Inhalte und Ablauf der Feststellungsprüfung beruhen auf der Niedersächsischen Verordnung zur Feststellungsprüfung