Deutsch

Prüfungsinhalte für

M-, T- und W-Kurse

Die Prüfung in Deutsch besteht aus

3 Teilen

Bearbeitungszeit

240 Minuten

(Schriftliche Prüfung)

Feststellungsprüfung im Fach Deutsch als Fremdsprache (DaF)

Die schriftliche Feststellungsprüfung im Fach Deutsch als Fremdsprache besteht aus vier Teilprüfungen. Ziel ist es, die sprachlichen Kompetenzen der Kollegiatinnen und Kollegiaten im akademischen Kontext zu überprüfen. Dabei werden das Verständnis von Hör- und Lesetexten, die Analyse von Inhalten sowie die eigenständige schriftliche Ausdrucksfähigkeit bewertet.

Teil 1 Hörverstehen (HV)

Die Kollegiatinnen und Kollegiaten hören einen wissenschaftlich orientierten Sachtext zweimal. Nach dem ersten Vortrag stehen zehn Minuten, nach dem zweiten Vortrag weitere 60 Minuten Bearbeitungszeit zur Verfügung. Die Vortragszeit selbst wird nicht mitgerechnet. In diesem Prüfungsteil wird überprüft, ob die Prüflinge wissenschaftlichen Vorträgen aufmerksam folgen und ihre Notizen gezielt einsetzen können.

Teil 2: Textproduktion (TP)

In der Textproduktion wird ein zusammenhängender Text von etwa 250 Wörtern zu einem studienbezogenen Thema verfasst. Grundlage kann ein Schaubild oder eine Aufgabenstellung sein. Gefordert ist die Fähigkeit zu argumentieren, zu interpretieren, zu vergleichen, zusammenzufassen und Stellung zu nehmen.. Für diese Aufgabe stehen 80 Minuten zur Verfügung.

Teil 3a: Leseverstehen (LV)

In diesem Prüfungsteil arbeiten die Kollegiatinnen und Kollegiaten mit einem authentischen, studienbezogenen Text von etwa 500 Wörtern. Die Aufgaben können Fragen zum Inhalt, zur Argumentationsstruktur und zur Gliederung umfassen. Auch das Erläutern von Textstellen, das Erstellen von Überschriften oder eine Zusammenfassung sind möglich. Die Bearbeitungszeit beträgt 70 Minuten.

Teil 3b: Wissenschaftssprachliche Strukturen (WS)

In diesem Prüfungsteil stehen das Verständnis und die sichere Anwendung komplexer Satzstrukturen im Mittelpunkt. Geprüft werden unter anderem der Aufbau und die Umformung von Nebensätzen, Satzgefügen, Passiv- und Infinitivkonstruktionen sowie der bewusste Einsatz von Konjunktionen und Präpositionen, um Texte logisch zu verknüpfen. Die Aufgaben sollen zeigen, dass die Kollegiatinnen und Kollegiaten wissenschaftssprachliche Strukturen nicht nur erkennen, sondern auch aktiv anwenden können. Dazu gehören das Analysieren von Satzbeziehungen, das präzise Umformulieren von Textstellen und der Umgang mit textsortenspezifischen Ausdrucksweisen. Für diesen Prüfungsteil sind 30 Minuten Bearbeitungszeit vorgesehen.

Befreiung von der Feststellungsprüfung im Fach Deutsch als Fremdsprache (DaF)

Kollegiatinnen und Kollegiaten der M- und T-Kurse können sich von der Feststellungsprüfung im Fach Deutsch als Fremdsprache befreien lassen, sofern fristgerecht ein anerkanntes Sprachzertifikat eingereicht wird.

Antragsfrist

Der Antrag ist jeweils im Untersemester einzureichen:

Wintersemester: 15. Juni

Sommersemester: 15. Dezember

Mit der Befreiung entfällt die Teilnahme am Deutschunterricht und an Klausuren auch, wenn das Semester wiederholt werden muss.

Anerkannte Sprachzertifikate:

  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH 2) mit Nachweis der uneingeschränkten Studierfähigkeit
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Zweite Stufe (DSD II)
  • Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS)
  • TestDaF mit TDN 4 oder höher in allen Teilprüfungen
  • Telc Deutsch C1 Hochschule
  • Deutsche Sprachprüfung II des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts München

Weitere anerkannte Nachweise gemäß KMK-Beschluss vom 02.06.1995 in der Fassung vom 16.12.2020 (redaktionelle Änderungen vom 01.09.2021)

Musterprüfung

FSP_Pruefungsbeispiel_Deutsch.pdf
PDF, 2 MB